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Die Geschichte von einem ehemaligen Ford-Standort in Goslar. Und meine eigene Geschichte.

Lesen Sie hier, wie die Belegschaft angelogen und/oder getäuscht wurde. Wie der ehemalige Geschäftsführer mit Zustimmung des Insolvenzverwalters noch mit Plus aus der Sache rausgeht - und die Belegschaft vollkommen leer ausgeht.

Dieser Bericht stellt im Zusammenhang mit den vorgefallenen Ereignissen in der Insolvenz meine ganz persönliche Meinung dar. Da ich kein Jurist bin, habe ich die entsprechenden Gesetze und Vorschriften auch wie ein Laie interpretiert. Sofern meine Interpretation nicht zutrifft, stellt sich aber die Frage, ob trotzdem alles Rechtens war. Ich habe mich bemüht, keine Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Sollte mir das nicht gelungen sein, reicht eine einfache Mail zur Abstellung. Siehe dazu auch mein Impressum.


2001

So, nun waren wir also Autopark Brau.

Das Oldenburger Unternehmen hat, bzw. hatte,  eine lange Tradition. Die Firma wurde 1920 von Heinrich Brau gegründet, ab 1928 war diese Firma schon "autorisierter Ford-Verkaufs- und Reparaturdienst".

Geleitet wurde diese Firma 2002 von Chris S., dem geschäftsführenden Gesellschafter. Er war so, wie ich persönlich mir einen gerissenen, mit allen Wassern gewaschenen Geschäftsmann vorstelle. Auf jeden Fall war er mindestens doppelt so clever, wie seine beiden "Nachfolger". Man munkelt, zum Zeitpunkt des Verkaufs habe er mehr gewusst, als die Käufer...

 

2003

Fahre ich seit 2003: Focus Ghia Exclusiv, 2 ltr., 131 PS

2004

S. hatte aus dem Autohaus Brau eine Gruppe mit 350 Mitarbeitern und 24 Autohäusern geformt – und damit offenbar die Kapitaldecke überstrapaziert. 2004 hatte er je 40 Prozent an seine Nachfolger Sven J. und Stephan P. verkauft. Quelle: nwzonline.de

Böse Zungen behaupten, das er das Ende der Firma schon kommen sah, seine beiden Nachfolger aber nicht....

[LINK: Vorstellung der neuen Führungsmannschaft]

Nun gut - jetzt war also Stephan P. unser Chef. Aber nicht lange: Ende 2005 war die Firma (schon wieder) insolvent. Eigentlich kein Wunder: Vom kaufmännischen hatte er genau so viel Ahnung wie eine Kuh vom fliegen.

Unter P. nahm die Schleimerei und Anscheißerei in "unserer" Firma nach meinem Gefühl noch mehr zu. Sehr zum Nachteil des Betriebsklimas. Es soll Kollegen gegeben haben, die bis nach Feierabend gewartet haben, um sich selbst ins rechte Licht zu rücken - und andere in den Schatten zu stellen. Aber das gefiel ihm wohl sehr... Und für einige hat es sich auch gelohnt.

Nachdem ich unter Firma Jahns schon ein leichtes Mobbinggefühl hatte, so verstärkte sich dieses jetzt enorm. Einzelheiten will ich dazu nicht schreiben. Ich will mich hier auf das Wesentliche beschränken: Auf die Abwicklung der Insolvenz. Na gut, vielleicht noch eine kleine Einzelheit. Gleich zu Beginn hätte er gern die Eingruppierung der Mitarbeiter geändert, und damit zum größten Teil die Löhne gekürzt.

Hier ein paar Beispiele:

Mein Lohn sollte z.B. um 12,25% gesenkt werden. Natürlich hat das, wie in den meisten anderen Fällen auch  -zum Glück- nicht geklappt. Man muss sich eben nur wehren! 

Ausserdem kann man die Eingruppierung nicht einfach willkürlich ändern. Von insgesamt 5 Angestellten-Gruppen, die es im Kfz-Gewerbe gibt, war ich in Gruppe 4 eingruppiert. Gruppe 5 war undefiniert, ohne weitere Beschreibung, dort konnte man also nur  nach Geschmack des Chefs unterkommen.

 

Ab Frühjahr bekamen wir zu den Marken Ford und Jaguar noch Volvo dazu. Eine Investition (Umbau der Ausstellungshalle -schließlich sollte die Volvo-Kundschaft nicht mit den popeligen Ford-Kunden zusammenkommen-, Spezialwerkzeug, Ausbildung und und und), die sich nicht lohnen sollte.

Volvo-Eröffnung

 

Mitarbeiter während der Eröffnungsfeier (von links nach rechts): Steffan Woitascheck (seit Juni 1992 in der Firma), meine Wenigkeit, Diedrich Pape (seit April 1961 in der Firma, leider schon verstorben) und Georg Kühne (seit April 1961 in der Firma). Im Hintergund, mit dem Rücken zum Bild, Hans Kursawe (seit April 1955 in der Firma). (c) Fotos: Fritz Kamm

Trotzdem habe ich meine Arbeit immer sehr ernst genommen. Während einige kräftig mithalfen insolvent zu werden, sah ich zu, das nicht zu viel verschenkt wurde. Besonders im Bezug auf nicht aufgeschriebene Ersatzteile war ich da sehr erfolgreich. Hätte ich nur 20% vom Wert aller fehlenden Teile erhalten, wäre ich heute ein gemachter Mann und müsste nicht von meiner EU-Rente leben. Da einige Lieblings-Mitarbeiter zwar alles konnten und alles machten, aber für die Abrechnung überfordert waren, würde mir auch schon ein kleiner Teil aus der "Ablage P" genügen, in der ganze Jaguar-Getriebe lagen.  Hier ein kurzer Ausschnitt aus meinen ellenlangen Teile-Listen:

 

 

 

 
 

 

 

 

Wer nun denkt, das ich dafür wenigstens eine kleine Anerkennung erhalten hätte.... weit gefehlt. Mobbing war angesagt.

 

Ich habe mich auch in dieser Firma arrangiert und volle Leistung gegeben. Deswegen bin ich enttäuscht, das ich nicht auch volles Gehalt bekommen habe - und zum Abschluss nur angelogen wurde und eine wertlose Zusage über eine Abfindung erhielt. Beispielsweise habe ich in meiner Freizeit ein Programm geschrieben, das wichtige Werkstatt-Kennzahlen zur Auswertung liefert. SIEHE HIER

Oder ein Programm um SparDepots zu erstellen / zu verwalten. SIEHE HIER

Ich könnte diese Aufzählung fortsetzen, ist aber vielleicht nicht so interessant.

2004: Eben noch Fiesta an Miss Germany verschenkt, jetzt schon die ersten Zahlungsschwierigkeiten.

Zwar konnte man 2004 noch einen Ford-Fiesta im Wert von 15.000 Euro an Miss Germany 2004 verschenken,

[...] Als Gewinn erhielt die neue Miss Germany einen Ford Fiesta im Wert von 15.000 Euro vom Autopark BRAU [...]

und damit großartig in Zeitungsbeilagen werben, doch für`s Gehalt wurde nicht vorgesorgt:

Bereits Ende 2004 kam es zu offensichtlichen Zahlungsschwierigkeiten: Die tarifliche Sonderzahlung  (fällig 1.12.2004) konnte nicht mehr gezahlt werden. Im Januar 2005 wurde ein kleiner Abschlag ausbezahlt, auf den Rest in Höhe von 872,20 Euro warte ich noch heute.

 

Ganz offensichtlich war es im Laufe des Jahres 2004 nicht möglich, die erforderlichen Rücklagen zu bilden. Dabei handelte es sich ja nicht um unerwartete Ausgaben, sondern um einplanbare Gehaltszahlungen.

§ Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zu treffen.

 

2005

Im Sommer 2005 konnte das fällige Urlaubsgeld nicht mehr gezahlt werden. Einen Teil habe ich später vom Arbeitsamt (Insolvenzausfallgeld) nachbezahlt bekommen, auf den Rest in Höhe von 1.079,68 Euro warte ich auch noch. Vermutlich vergebens...

Nun häuften sich auch die Mahnungen, die bei uns eingingen. Einkäufe konnten nur noch gegen Bar getätigt werden.  Offensichtlich war kein Geld mehr vorhanden. Persönlich habe ich unter anderem die Mahnung einer Krankenkasse über nicht gezahlte Sozialabgaben gesehen.

Im Zusammenhang mit den ausstehenden Zahlungen, hat ein Betriebsratmitglied aus Hildesheim den Geschäftsführer P. darauf hingewiesen, das er bei Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden muss!

 

 

§

Insolvenzverschleppung nach § 84 Abs. 1, § 64 GmbHG

Nach §266a StGB erfüllt bereits eine verspätete Zahlung den Tatbestand einer "Veruntreuung von Arbeitsentgelten". Da die Firma offensichtlich nicht mehr zahlungsfähig war, hätte jetzt der Geschäftsführer P. nach § 64 GmbHG seiner Pflicht nachkommen müssen, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dazu kommt, das er von einem Betriebsratmitglied darauf hingewiesen wurde. (!)

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Nach § 266a Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig war, es aber bei Anzeichen von Liquiditätsproblemen unterlassen hat, Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung von Arbeitnehmerbeiträgen zu treffen.

Der Geschäftsführer ein GmbH ist verpflichtet, spätestens innerhalb von drei Wochen nach Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

 

 
 

 

Was bei anderen insolventen Autohäusern so passiert, können Sie HIER lesen.

 

Dazu ist vielleicht auch ein neueres Urteil interessant:

Ein wertloses Ehrenwort

Als Betriebsratsmitglied sprach ich mit S.P. über die ausstehenden Gelder. Einem Verzicht konnte ich nicht zustimmen, einer Stundung sehr wohl.  In diesem Gespräch sagte P. zu mir: "Ich gebe Ihnen mein persönliches Ehrenwort*, das alles nachbezahlt wird". Eigentlich hätte ich jetzt im Zusammenhang mit dem persönlichen Ehrenwort stutzig werden sollten. Gab es das nicht schon einmal? Doch.[ Siehe HIER.]

Nachdem die Firma Brau nun schon seit längerer Zeit nichts mehr auf Rechnung bekam, fast nur noch Mahnungen in der Post waren, wurde dann am 14.9.2005 ein Antrag auf Insolvenz gestellt. Offiziell eröffnet wurde das Verfahren dann am 2.12.2005.[ Verfahrensdaten siehe HIER]

Seltsamer Weise durfte ich die Tageseinnahmen bis zur offiziellen Insolvenzeröffnung nicht mehr bei der örtlichen Bank einzahlen. Das Geld wurde per Kurier nach Hildesheim gebracht... 

Zum Thema "Ehrenwort" erreichte mich diese Zuschrift:

...wir haben früher gesagt: "Wenn ich wortbrüchig werde, dann will ich ein ehrloser Lump genannt werden.." Diese Zeiten sind aber vorbei. Früher konnte man sich auf ein Wort verlassen...

 

* Eh-ren-wort das; nur Sg. meist in jemanden sein Ehrenwort (auf etwas (Akk)) geben jemanden etwas feierlich versprechen oder versichern: Ich gebe dir mein Ehrenwort (darauf)..

Abgabe einer Erklärung unter Verpfändung der Ehre

 

Der Insolvenzverwalter

"Unser" Insolvenzverwalter war (und ist es immer noch) Rechtsanwalt Dr. Steffen K.. Ich habe ihn einmal in Goslar und ein weiteres Mal in Hildesheim gesehen. Ich staunte nicht schlecht über seinen Scheitel: Wie mit der Axt gezogen. Messerscharfe Bügelfalten, und die Schuhe blitzten so stark, das man besser eine Sonnenbrille aufgesetzt hätte. Insgesamt machte er mir den Eindruck, das er es in der Schule bestimmt nicht einfach hatte. Sicher war er einer der Jungs, denen man immer die Mütze klaute. Ein Streber eben...  Egal, Leistung muß anerkannt werden. Schließlich schafft es nicht jeder, Doktor zu werden. Nach allem, was man so hörte, war das sein erstes Autohaus, das er abwickelte. Dazu später mehr...

Wenn Sie selbst mal gucken wollen, dann [klicken Sie HIER.]

Auf jeden Fall haben sich der Insolvenzverwalter und der Geschäftsführer wohl auf den ersten Blick ineinander verliebt. So jedenfalls mein Eindruck. Das der Geschäftsführer zwischenzeitlich für den Insolvenzverwalter tätig sein soll, bestätigt wohl meine Vermutung - aber man weiß es nicht :-)  Auf jeden Fall wäre es dann ein grober Verstoß gegen den Grundsatz, das ein Insolvenzverwalter vom Schuldner unabhängig sein muß. Es gibt da auch eine Volksweißheit zu, die ich hier aber nicht veröffentlichen möchte. Beleidigung ist nicht das Ziel meiner Geschichte.

Jetzt habe ich mich ein wenig in Satire versucht. Das entspricht zwar nicht dem Ernst dieser Angelegenheit, lockert aber etwas auf.

Eine glatte Lüge

Nachdem nun feststand, das es zu Ende geht, war die ganze Mannschaft natürlich sehr aufgeregt. Das legte sich aber, als es hieß, das es einen Sozialplan geben wird. Ein Mitglied der Geschäftsführung, Herr Gerd W.,

 

kreiste in Goslar rum und verkündete: "...macht Euch keine Sorgen, es werden 300.000 Euro über einen Sozialplan verteilt...."

Ganze Herscharen machten sich an die Berechnung, wie das Geld denn nun verteilt werden sollte. Es wurde ein Punktesystem ausgearbeitet, das u.a. Betriebszugehörigkeit, Alter, ect. enthielt. Nach diesem Punktesystem sollte ich z.B. 15.116,40 Euro erhalten...  Sollte...

 

Freistellungen und Kündigungen

Mit Schreiben vom 25.11.2005 wurde ich (und andere) dann per 2.12.2005 von der Arbeitsleistung freigestellt. Obwohl der Insolvenzverwalter später in einer Stellungnahme gegenüber dem Insolvenzgericht schreibt, das er P. nicht zum Geschäftsführer bestellt hat, bezeichnet P. sich selbst so:

Eine offensichtliche Täuschung vom IV ?

Die endgültige Kündigung aller 34 Mitarbeiter kam dann auch vom Insolvenzverwalter persönlich

 

Nach meinem Verständnis war diese Kündigung mit einer Abfindungsregelung gekoppelt. Da später dann Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde, kann ich das ganze nur als Beruhigungsmaßnahme, ja als Lüge oder Täuschung bezeichnen. Entweder waren die 300.000 Euro nie vorhanden, oder aber sie sind plötzlich verschwunden... ? Wenn ich mich für eine Lösung entscheiden müsste, würde ich "verschwunden" wählen, aber das weiß ich natürlich nicht...

Sehr viel wahrscheinlicher ist aber diese Theorie: Die gekündigten sollten glauben, die versprochene Sozialplanabfindung zu erhalten, und somit auf eine Kündigungsschutzklage verzichten.

 

§

Eine Täuschung kann durch Vorspielen falscher Tatsachen, aber auch durch einfaches Verschweigen einer Tatsacht hervorgerufen werden. Der arglistig Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen, oder für möglich halten (!)

 
 

 

 

Trick 17 rückwärts

(so was kann sich eigentlich nur ein Jurist ausdenken)

Am  27. Dezember 2005 kündigte der Insolvenzverwalter alle 34 Goslarer Mitarbeiter aus betriebsbedingten Gründen zum 31. März 2006. Da stand wohl schon längst fest, das die Firma Brau von der Firma Hentschel, Hannover übernommen wird. Und zwar schon zum 1. März 2006. Dieses Ereignis hat die Firmengruppe auf ihrer Homepage publik gemacht,[ siehe HIER ]. (sollte die Seite nicht mehr vorhanden sein, können Sie HIER eine gespeicherte Version ansehen)

 

 

 

Kein einziger Goslarer Mitarbeiter wurde vom Insolvenzverwalter über die Übernahme informiert!

Grund: Firma Hentschel hätte uns bei der Betriebsübernahme übernehmen müssen - und hätte für die Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern aufkommen müssen.

Der Trick: Es wurde einfach behauptet (!) das es sich bei der Firma Brau in Goslar nicht um eine Filiale, sondern um einen eigenständigen Betrieb gehandelt hat. Diese Behauptgung ist falsch. Sie wird aber nicht nachgeprüft, das Insolvenzgericht in Hildesheim interessiert sich nicht dafür.

 

 
 

 

Wenn der Betrieb in Goslar wirklich ein eigenständiger Betrieb gewesen wäre, dann wäre nach meiner Meinung das Insolvenzverfahren nicht vom Hildesheimer, sondern vom Goslarer  Insolvenzgericht eröffnet wurden.

 

 

Nicht nur, das in Firmenwerbung ausdrücklich von Filialen gesprochen wird,

Firmenwerbung bei Betriebsübernahme 2002:

nein - die Vorraussetzungen für eine Eigenständigkeit lagen überhaupt nicht vor! Maßgeblich für eine Eigenständigkeit ist nämlich, das der Betriebsteil eigene Entscheidungsbefugnisse im Personal- und Sozialwesen besitzt. Diese Voraussetzungen lagen definitiv nicht vor!

Alle Entscheidungen wurden in Hildesheim getroffen. In Goslar gab es keine Buchhaltung, keine Disposition, kein nichts....Noch nicht einmal eigenes Briefpapier.  Es gibt noch mehrere Gründe, warum Goslar nicht eigenständig war - sondern eine Filiale!

Es ist mehr als dreist, einfach zu behaupten, Goslar sei ein eigenständiger Betrieb. Wenn das so gewesen wäre, dann würde es den Betrieb in Goslar noch geben. Wie uns der Filialleiter in der letzten Zeit vor der Insolvenz immer wieder versichert hat, sei Goslar der einzige Betrieb innerhalb der Firmengruppe, der noch Gewinn erwirtschaftet.

Ausserdem "verschwanden" 2 Goslarer Mitarbeiter während der Insolvenz plötzlich nach Hildesheim. Bei eigenständigen Betrieben würde das bedeuten, das der insolvente Betrieb in Hildesheim während der Insolvenz Mitarbeiter eingestellt hätte. Na, wer das glaubt...

So etwas kann nur passieren, wenn sich weder die Öffentlichkeit, noch Politiker oder Gewerkschaften für die Angelegenheit interessieren. Aber die haben keine Zeit, da sie bei Quelle und Opel rumturnen müssen...

..oder jetzt auch bei Schlecker. Schlecker war wenigstens so clever eine neue Firma zu gründen, um die Mitarbeiter los zu werden. In diesem Fall hat man sich noch nicht einmal diese Mühe gemacht. Es wird einfach behauptet, die Filiale in Goslar sei eigenständig. Und schon ist alles erledigt. Stellen Sie sich einfach mal vor was passieren würde, wenn Schlecker behaupten würde, das alle Filialen eigenständige Betriebe seien...

Das ganze war auch so geplant. Siehe hier.

 

Kaum zu glauben, aber wahr:

Diese Firma kauft nun Fahrzeuge im großen Stiel von der insolventen Firma Brau (bei der beide noch beschäftigt sind!). Verkäufer und Käufer sind also die gleichen Personen! Sicher kann sich jeder denken, für welche Preise die Autos verschenkt (Korrektur: verkauft) wurden.

Einerseits soll der IV dafür sorgen, das möglichst viel Geld eingenommen wird. Andererseits beschäftigt er einen Verkaufsleiter der neben seiner Tätigkeit in der Firma noch selbstständig ist und sich die Autos praktisch selbst verkauft. Wenn das kein Interessenkonflikt ist...

Ein eigenes Firmengelände war überhaupt nicht vorhanden, und auch nicht nötig: Die Autos wurden mit gutem Gewinn gleich weiterverkauft. Wie mir erzählt wurde, hat man sich die Finger nach diesen Fahrzeugen geleckt.

Nachdem die Filiale in Goslar geschlossen wurde und der Hauptbetrieb in Hildesheim verkauft wurde, haben die beiden Beteiligten jeweils eine eigene Firma gegründet:

Geschäftsführer S. P.: [Autogalerie Alfeld]

Verkaufsleiter K. P.: [PatockCaR Auto plus GmbH]

Die Firma Harzgarage wurde gelöscht.

Geschäftsführer S. P. soll zwischenzeitlich neben seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Autogalerie Alfeld so nebenbei für den Insolvenzverwalter Dr. K. tätig sein. So hat er z.B. bei der Insolvenz vom Autohaus Lemke in Goslar "geholfen". Seine Arbeit wird nicht unerheblich honoriert, wie mir mitgeteilt wurde. Siehe hier.

In einer Stellungnahme gegenüber dem Gericht schreibt der Insolvenzverwalter:

Das der "Geschäftspartner" der Verkaufsleiter war (also der, der für den Verkauf verantwortlich zeichnet und somit auch die Preise macht) steht nicht in dem Schreiben. Außerdem firmiert "das Unternehmen" nicht zwischenzeitlich als Autoplus Gmbh, sondern Autoplus ist ein neues Unternehmen, das nach der Löschung -wie die Firma Autogalerie Alfeld auch- neu gegründet wurde.

Nochmals zusammenfassend: Die Firma Harzgarage bestand aus dem amtierenden Verkaufsleiter und der Ehefrau des Geschäftsführers. Wer hier nichts böses ahnt....

Arbeit lohnt sich nicht

Fazit dieser ganzen Geschichte, die ich bei Gelegenheit noch erweitern werde:

Arbeit lohnt sich nicht. Nach 35 Jahren Arbeit geht man mit einem Minus nach Hause. Paradox ist, das gerade die Klientel der FDP ("... Arbeit muss sich wieder lohnen....") dafür sorgt, das sich Arbeit eben nicht lohnt. Wie sie gelesen haben, geht der Geschäftsführer gut aus seiner Insolvenz - die Mitarbeiter gehen leer aus. Aber die haben auch keine Lobby. Nur wenn es sich um große Namen wie Quelle oder Opel handelt, dann wollen sich dort alle profilieren und halten große Reden. Das gilt ebenso für Gewerkschaftler.

Insgesamt bin ich also mit folgendem Minus aus dem Berufsleben ausgeschieden:

 

 

Tarifliches Weihnachtsgeld 2004 872,20 Euro
Tarifliches Urlaubsgeld 2005 1079,68 Euro
Gehalt Dezember 2005 *     2434,13 Euro
Gehalt Januar bis März 2006 *    10074,74 Euro
Sozialplanforderung 15116,40 Euro
Gesamt:

29577,15 Euro

   

* abzüglich gezahltes Arbeitslosengeld

 
 

Sicher kann sich jeder vorstellen, das ich das Geld als Erwerbsunfähigkeitsrentner gut gebrauchen könnte. Da alle aufgeführten Beträge auch sozialversicherungspflichtig sind, kommt noch hinzu, das sich meine Rente um 26,37 Euro / pro Monat erhöht hätte. Viel Geld für einen EU-Rentner.

 

Heute befindet sich an dieser Stelle immer noch ein Autohaus. Es ist aber kein Ford-Haupthändler mehr mit der entsprechenden Bedeutung. Auch dieses Autohaus war schon einmal insolvent. Der Vertrag über die Hauptmarke wurde bereits zum 1.6.2009 entzogen und an ein anderes Autohaus vergeben.

Bislang war dieses Autohaus auch eine Ford-Service-Station (das ist eine geringe Qualifikation, die jede freie Werkstatt erwerben kann und nichts mit einem Ford-Händler zu tun hat). Jetzt sind sogar die Ford-Embleme am Firmengebäude abgeklebt, neuerdings abmontiert.

Raten Sie mal, wer der Insolvenzverwalter war? Wenn Sie jetzt noch raten könnten, wer dort dem Insolvenzverwalter "geholfen"  haben soll  und dort wöchentlich mit seinem Mustang aufkreuzte, und dafür noch fast 10.000 Euro erhalten haben soll  - dann haben Sie aus dieser Geschichte etwas gelernt. Eine kleine Hilfe: Der Name fängt mit "P" an und hört mir "k" auf...

 

 

§

Der IV muss nach § 56 InsO eine geschäftskundige und von Gläubigern und Schuldnern unabhängige Person sein.

Ob das hier zutrifft ???

 
 

 

Das Ende eines jahrzehntelangen Ford-Standortes in Goslar:

Das Ende: Die Fahnen werden eingeholt....

 

-wird bei Gelegenheit erweitert/ergänzt- Diese Seite erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit

Es stehen noch viele Einzelheiten -viele davon mit Fotos dokumentiert- zur Veröffentlichung an. Vielleicht können Sie hier später lesen, was wie verschwand, was ein StreetKa und eine Feuerwehr für eine Rolle spielen, und vieles mehr.....

 

Gibt es in Goslar noch einen Ford-Händler?

 

Ja, gibt es seit 2006. Diese Firma befindet sich an anderer Stelle in Goslar (in den Geschäftsräumen einer ehemaligen Honda-Vertretung), besteht aus ca. 10 Mitarbeitern und gehört zu den kleineren Händlern in Goslar. Somit hat diese Firma größenmäßig leider nicht die Bedeutung, die der Marke Ford in Goslar eigentlich zusteht.

Einen ebensolchen kleineren Händler gibt es noch in Bad-Harzburg. Dieser besteht allerdings schon etliche Jahre. Ich kenne ihn seit 1967. Er ist vom damaligen Besitzer an 2 ehemalige Mitarbeiter übergeben wurden.

Einige Ford-Kunden fahren auch noch in die Vienenburger Straße, zum "alten" Ford-Standort.

Andere, z.B. auch gewerbliche Großkunden, haben der Marke Ford ganz den Rücken gekehrt.

 
Ford in Goslar Köhrich Jahns Brau Neu ab 2006
  Ford "alt", Standort Vienenburger Strasse Ford "neu"
Mitarbeitergröße > 30 >30  - 50 >30 -  40 ca. 10
Beschäftige Kfz-Meister mit Meisterprüfung Ja (2) Ja (2) Ja (2), zeitweise sogar 3 Nein
Tarifliche Arbeitszeit Ja Ja Ja Nein
Tariflohn, incl. Sonderzahlungen Ja Ja Ja, aber im letzten Jahr nicht voll bezahlt.(Insolvenz) Nein
Eigene Lackiererei Ja Ja Ja Nein
Gelernte Karosseriebauer/Lackierer Ja Ja Ja Nein
Eigene Mietwagenabteilung Ja Ja Ja Nein
Betriebsrat Ja Ja Ja Nein
Firmeneigene Waschstraße Nein, aber Waschhalle mit Hebebühne und extra Mitarbeiter. Ja Ja Nein

 


Zu dieser Aufstellung erreichte mich ein Leserbrief:

Sehr geehrter Herr Kamm,

wir kennen uns seit vielen Jahren. [weiterer Inhalt] Entgegen Ihrer Aufstellung ist es aber so, dass bei [...] ihr ehemaliger Meister N. arbeitet. Somit ist Ihre Aufstellung nicht korrekt. [weiterer Inhalt]

Mit freundlichen Grüßen

[...]

Darauf meine Antwort:

Hallo Herr [...],

vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich auszugsweise anonym veröffentlichen werde. Es ist richtig, das Herr N. bei [...] arbeitet, es ist aber nicht richtig, das er Kfz-Meister ist. Er hat lediglich eine Gesellenprüfung. Somit ist meine Listung "Kfz-Meister mit Meisterprüfung = NEIN" richtig. [weiterer Inhalt]

Viele Grüße

Fritz Kamm


 

 

 

  Haben Sie auch Probleme mit einer der oben aufgeführten Personen? Wissen Sie etwas, was ich nicht weiß?  Über mein Impressum können Sie mir schreiben. Natürlich 100%-ig vertraulich. Dafür gebe ich Ihnen mein Ehrenwort, und das ist mit Sicherheit etwas wert!

Bislang wurden mir schon einige Informationen zugespielt, die demnächst auch veröffentlicht werden. Vielen Dank dafür.

 

 

 

Informationen zur Insolvenz allgemein:

Betrug

Ein Unternehmer, der trotz Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Leistungen entgegennimmt oder anfordert, ohne die Bezahlung sichergestellt zu haben, begeht nach der Rechtsprechungspraxis in der Regel bereits einen Betrug, § 263 StGB.

Insolvenzverschleppung

Dieser Tatbestand wird relativ häufig von dem Geschäftsführer einer GmbH oder dem Vorstand einer AG erfüllt, wenn er nicht frühzeitig Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit erkennt und seiner gesetzlichen Verpflichtung zur unverzüglichen Insolvenzbeantragung nachkommt.

Bankrott

Dieser Tatbestand ist bereits dann erfüllt, wenn es zur Insolvenz kommt und die Buchhaltung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Hand aufs Herz: Ist Ihre Buchhaltung so aktuell, dass Sie jederzeit vor einen Staatsanwalt treten können?

Veruntreuung von Arbeitsentgelt

Der Unternehmer ist bemüht, mit den nur noch spärlich vorhandenen liquiden Mitteln das Notwendigste zu bezahlen, beispielsweise Ware, Rohstoffe und in der Regel auch noch die Nettolöhne, damit wenigstens die Mitarbeiter ihr Geld haben. Für die dann anstehenden Sozialversicherungsbeiträge reicht es dann oftmals nicht mehr und stellt per se einen Straftatbestand dar, wenn nicht mit sehr guten Argumenten und Kenntnis zahlreicher Details dieser sehr gern erhobene Pauschalvorwurf widerlegt werden kann.

Insolvenz und Strafrecht

Ein Unternehmer muss davon ausgehen, dass jeder Vorgang, der sich mit Insolvenz befasst, früher oder später auch bei einem Staatsanwalt zur Überprüfung ansteht. Die Insolvenzgerichte sind verpflichtet, alle mangels Masse abgewiesenen Verfahren direkt dem Staatsanwalt anzuzeigen. Dieser wird dann direkt Überprüfungen vornehmen. Aber auch alle eröffneten Verfahren sind Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Überprüfungen.

Die Informationsbeschaffung erfolgt dabei durch die Einsichtnahme in die Gerichtsakte, insbesondere das dort vom Insolvenzverwalter erstellte Gutachten sowie umfangreicher Fragebögen an den Insolvenzverwalter, der zur Informationsauskunft verpflichtet ist. Und Sie können sicher sein, dass im Verlauf eines Insolvenzverfahrens so ziemlich alles aufgedeckt wird, was man aufdecken kann.
 

 

Quelle: www.foerderland.de

 

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Quelle: PC-Welt