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Die
Geschichte von einem ehemaligen Ford-Standort in Goslar. Und
meine eigene Geschichte.
Lesen Sie hier,
wie die Belegschaft angelogen und/oder getäuscht
wurde. Wie der ehemalige Geschäftsführer mit
Zustimmung des Insolvenzverwalters noch mit Plus aus
der Sache rausgeht - und die Belegschaft vollkommen
leer ausgeht.
Dieser Bericht
stellt im Zusammenhang mit den vorgefallenen
Ereignissen in der Insolvenz meine ganz persönliche
Meinung dar. Da ich kein Jurist bin, habe ich die
entsprechenden Gesetze und Vorschriften auch wie ein
Laie interpretiert. Sofern meine Interpretation
nicht zutrifft, stellt sich aber die Frage, ob
trotzdem alles Rechtens war. Ich habe mich bemüht,
keine Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen.
Sollte mir das nicht gelungen sein, reicht eine
einfache Mail zur Abstellung. Siehe dazu auch mein
Impressum.
2001
So, nun waren
wir also Autopark Brau.

Das Oldenburger
Unternehmen hat, bzw. hatte, eine lange Tradition. Die Firma wurde
1920 von Heinrich Brau gegründet, ab 1928 war diese Firma schon
"autorisierter Ford-Verkaufs- und Reparaturdienst".
Geleitet wurde diese Firma 2002
von Chris S., dem geschäftsführenden Gesellschafter.
Er war so, wie ich persönlich mir einen gerissenen, mit allen
Wassern gewaschenen Geschäftsmann vorstelle. Auf jeden Fall war er
mindestens doppelt so clever, wie seine beiden "Nachfolger". Man
munkelt, zum Zeitpunkt des Verkaufs habe er mehr gewusst, als die
Käufer...



2003

Fahre ich seit 2003: Focus Ghia Exclusiv, 2 ltr., 131 PS
2004
S. hatte
aus dem Autohaus Brau eine Gruppe mit 350 Mitarbeitern und 24
Autohäusern geformt – und damit offenbar die Kapitaldecke
überstrapaziert. 2004 hatte er je 40 Prozent an seine Nachfolger
Sven J. und Stephan P.
verkauft. Quelle: nwzonline.de
Böse Zungen behaupten, das er
das Ende der Firma schon kommen sah, seine beiden Nachfolger aber
nicht....
[LINK:
Vorstellung der neuen Führungsmannschaft]
Nun gut - jetzt war also
Stephan P. unser Chef. Aber nicht lange: Ende 2005 war die Firma (schon
wieder) insolvent. Eigentlich kein Wunder: Vom kaufmännischen hatte
er genau so viel Ahnung wie eine Kuh vom fliegen.
Unter P. nahm die Schleimerei
und Anscheißerei in "unserer" Firma nach meinem Gefühl noch mehr zu.
Sehr zum Nachteil des Betriebsklimas. Es soll Kollegen gegeben
haben, die bis nach Feierabend gewartet haben, um sich selbst ins
rechte Licht zu rücken - und andere in den Schatten zu stellen. Aber
das gefiel ihm wohl sehr... Und für einige hat es sich auch gelohnt.
Nachdem ich unter Firma Jahns
schon ein leichtes Mobbinggefühl hatte, so verstärkte sich dieses
jetzt enorm. Einzelheiten will ich dazu nicht schreiben. Ich will
mich hier auf das Wesentliche beschränken: Auf die Abwicklung der
Insolvenz. Na gut, vielleicht noch eine kleine Einzelheit. Gleich zu
Beginn hätte er gern die Eingruppierung der Mitarbeiter geändert,
und damit zum größten Teil die Löhne gekürzt.
Hier ein paar Beispiele:

Mein Lohn sollte z.B. um 12,25%
gesenkt werden. Natürlich hat das, wie in den meisten anderen Fällen
auch -zum Glück- nicht geklappt. Man muss sich eben nur wehren!
Ausserdem kann man die
Eingruppierung nicht einfach willkürlich ändern. Von insgesamt 5
Angestellten-Gruppen, die es im Kfz-Gewerbe gibt, war ich in Gruppe
4 eingruppiert. Gruppe 5 war undefiniert, ohne weitere Beschreibung,
dort konnte man also nur nach Geschmack des Chefs unterkommen.

Ab Frühjahr bekamen wir zu den
Marken Ford und Jaguar noch Volvo dazu. Eine Investition (Umbau der
Ausstellungshalle -schließlich sollte die Volvo-Kundschaft nicht mit
den popeligen Ford-Kunden zusammenkommen-, Spezialwerkzeug,
Ausbildung und und und), die sich nicht lohnen sollte.

Volvo-Eröffnung

Mitarbeiter während der
Eröffnungsfeier (von links nach rechts): Steffan
Woitascheck (seit Juni 1992 in der Firma), meine
Wenigkeit, Diedrich Pape (seit April 1961 in der Firma,
leider schon verstorben) und Georg Kühne (seit April
1961 in der Firma). Im Hintergund, mit dem Rücken zum
Bild, Hans Kursawe (seit April 1955 in der Firma). (c)
Fotos: Fritz Kamm
Trotzdem habe ich meine Arbeit immer
sehr ernst genommen. Während einige kräftig mithalfen insolvent zu
werden, sah ich zu, das nicht zu viel verschenkt wurde. Besonders im
Bezug auf nicht aufgeschriebene Ersatzteile war ich da sehr
erfolgreich. Hätte ich nur 20% vom Wert aller fehlenden Teile
erhalten, wäre ich heute ein gemachter Mann und müsste nicht von
meiner EU-Rente leben. Da einige Lieblings-Mitarbeiter zwar alles
konnten und alles machten, aber für die Abrechnung überfordert
waren, würde mir auch schon ein kleiner Teil aus der "Ablage P"
genügen, in der ganze Jaguar-Getriebe lagen. Hier ein kurzer Ausschnitt
aus meinen ellenlangen Teile-Listen:
Wer nun denkt, das ich dafür
wenigstens eine kleine Anerkennung erhalten hätte.... weit gefehlt.
Mobbing war angesagt.
Ich habe mich auch in dieser Firma
arrangiert und volle Leistung gegeben. Deswegen bin ich enttäuscht,
das ich nicht auch volles Gehalt bekommen habe - und zum Abschluss
nur angelogen wurde und eine wertlose Zusage über eine Abfindung
erhielt. Beispielsweise habe ich in meiner Freizeit ein Programm
geschrieben, das wichtige Werkstatt-Kennzahlen zur Auswertung
liefert. SIEHE HIER
Oder ein Programm um SparDepots zu
erstellen / zu verwalten.
SIEHE HIER
Ich könnte diese Aufzählung
fortsetzen, ist aber vielleicht nicht so interessant.
2004: Eben noch Fiesta an Miss Germany verschenkt,
jetzt schon die ersten Zahlungsschwierigkeiten.
|
Zwar konnte man
2004 noch einen Ford-Fiesta im Wert von 15.000 Euro
an Miss Germany 2004 verschenken,
[...]
Als Gewinn erhielt die neue Miss Germany einen Ford
Fiesta im Wert von 15.000 Euro vom Autopark BRAU
[...]
und damit großartig in
Zeitungsbeilagen werben, doch für`s Gehalt wurde
nicht vorgesorgt:
Bereits Ende 2004 kam es zu offensichtlichen
Zahlungsschwierigkeiten:
Die tarifliche Sonderzahlung (fällig
1.12.2004) konnte nicht mehr gezahlt werden.
Im Januar 2005 wurde ein kleiner Abschlag
ausbezahlt, auf den Rest in Höhe von 872,20 Euro
warte ich noch heute.

Ganz offensichtlich war es im Laufe des Jahres
2004 nicht möglich, die erforderlichen Rücklagen zu
bilden. Dabei handelte es sich ja nicht um
unerwartete Ausgaben, sondern um einplanbare
Gehaltszahlungen.

§
Nach § 266a
Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar
zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig
war, es aber bei Anzeichen von
Liquiditätsproblemen unterlassen hat,
Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung von
Arbeitnehmerbeiträgen zu treffen.
2005
Im Sommer 2005
konnte das fällige Urlaubsgeld nicht mehr gezahlt
werden. Einen Teil habe ich später vom Arbeitsamt
(Insolvenzausfallgeld) nachbezahlt bekommen,
auf den Rest in Höhe von
1.079,68 Euro warte ich auch noch.
Vermutlich vergebens...
Nun häuften sich auch die Mahnungen, die bei uns
eingingen. Einkäufe konnten nur noch gegen Bar
getätigt werden. Offensichtlich war kein Geld mehr
vorhanden. Persönlich habe ich unter anderem die
Mahnung einer Krankenkasse über nicht gezahlte
Sozialabgaben gesehen.
Im Zusammenhang mit den ausstehenden Zahlungen, hat
ein Betriebsratmitglied aus Hildesheim den
Geschäftsführer P. darauf hingewiesen, das er bei
Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden muss!
|
§ |
Insolvenzverschleppung
nach § 84 Abs. 1, § 64 GmbHG Nach §266a
StGB erfüllt bereits eine verspätete Zahlung den
Tatbestand einer "Veruntreuung von
Arbeitsentgelten". Da die Firma offensichtlich
nicht mehr zahlungsfähig war, hätte jetzt der
Geschäftsführer P. nach § 64 GmbHG seiner
Pflicht nachkommen müssen, die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens zu beantragen. Dazu kommt,
das er von einem Betriebsratmitglied darauf
hingewiesen wurde. (!)
--------
Nach § 266a
Abs. 1 StGB macht sich auch strafbar, wer zwar
zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistungsfähig
war, es aber bei Anzeichen von
Liquiditätsproblemen unterlassen hat,
Sicherungsvorkehrungen für die Zahlung von
Arbeitnehmerbeiträgen zu treffen.
Der
Geschäftsführer ein GmbH ist verpflichtet,
spätestens innerhalb von drei Wochen nach
Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung, einen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft zu stellen.
|
|
Was bei
anderen insolventen Autohäusern so
passiert, können Sie
HIER lesen.
Dazu ist vielleicht
auch ein neueres Urteil interessant:

Als
Betriebsratsmitglied sprach ich mit S.P. über die
ausstehenden Gelder. Einem Verzicht konnte ich nicht
zustimmen, einer Stundung sehr wohl. In diesem
Gespräch sagte P. zu mir: "Ich
gebe Ihnen mein persönliches Ehrenwort*,
das alles nachbezahlt wird". Eigentlich hätte ich
jetzt im Zusammenhang mit dem persönlichen Ehrenwort
stutzig werden sollten. Gab es das nicht schon
einmal? Doch.[
Siehe HIER.]
Nachdem die Firma
Brau nun schon seit längerer Zeit nichts mehr auf
Rechnung bekam, fast nur noch Mahnungen in der Post
waren, wurde dann am 14.9.2005 ein Antrag auf
Insolvenz gestellt. Offiziell eröffnet wurde das
Verfahren dann am 2.12.2005.[
Verfahrensdaten siehe HIER]
Seltsamer Weise durfte ich die Tageseinnahmen bis
zur offiziellen Insolvenzeröffnung nicht mehr bei
der örtlichen Bank einzahlen. Das Geld wurde per
Kurier nach Hildesheim gebracht...
|
Zum Thema
"Ehrenwort" erreichte mich diese Zuschrift:
...wir haben
früher gesagt: "Wenn ich wortbrüchig werde, dann
will ich ein ehrloser Lump genannt werden.." Diese
Zeiten sind aber vorbei. Früher konnte man sich auf
ein Wort verlassen...
|
* Eh-ren-wort
das; nur Sg. meist in jemanden sein Ehrenwort
(auf etwas (Akk)) geben jemanden etwas
feierlich versprechen oder versichern: Ich gebe
dir mein Ehrenwort (darauf)..
Abgabe einer Erklärung unter Verpfändung der Ehre
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"Unser"
Insolvenzverwalter war (und ist es immer noch)
Rechtsanwalt Dr. Steffen K.. Ich habe ihn
einmal in Goslar und ein weiteres Mal in Hildesheim
gesehen. Ich staunte nicht schlecht über seinen
Scheitel: Wie mit der Axt gezogen. Messerscharfe
Bügelfalten, und die Schuhe blitzten so stark, das
man besser eine Sonnenbrille aufgesetzt hätte.
Insgesamt machte er mir den Eindruck, das er es in
der Schule bestimmt nicht einfach hatte. Sicher war
er einer der Jungs, denen man immer die Mütze
klaute. Ein Streber eben... Egal, Leistung muß
anerkannt werden. Schließlich schafft es nicht
jeder, Doktor zu werden. Nach allem, was man so
hörte, war das sein erstes Autohaus, das er
abwickelte. Dazu später mehr...
Wenn Sie selbst
mal gucken wollen, dann [klicken
Sie HIER.]
Auf jeden Fall
haben sich der Insolvenzverwalter und der
Geschäftsführer wohl auf den ersten Blick ineinander
verliebt. So jedenfalls mein Eindruck. Das der
Geschäftsführer zwischenzeitlich für den
Insolvenzverwalter tätig sein soll, bestätigt wohl meine
Vermutung - aber man weiß es nicht :-) Auf
jeden Fall wäre es dann ein grober Verstoß gegen den
Grundsatz, das ein Insolvenzverwalter vom Schuldner
unabhängig sein muß. Es gibt da
auch eine Volksweißheit zu, die ich hier aber nicht
veröffentlichen möchte. Beleidigung ist nicht das
Ziel meiner Geschichte.
Jetzt
habe ich mich ein wenig in Satire versucht. Das entspricht
zwar nicht dem Ernst dieser Angelegenheit, lockert aber
etwas auf.
Nachdem nun
feststand, das es zu Ende geht, war die ganze
Mannschaft natürlich sehr aufgeregt. Das legte sich
aber, als es hieß, das es einen Sozialplan geben
wird. Ein Mitglied der Geschäftsführung, Herr Gerd
W.,

kreiste in Goslar rum
und verkündete:
"...macht
Euch keine Sorgen, es werden 300.000 Euro über einen
Sozialplan verteilt...."
Ganze Herscharen
machten sich an die Berechnung, wie das Geld denn
nun verteilt werden sollte. Es wurde ein
Punktesystem ausgearbeitet, das u.a.
Betriebszugehörigkeit, Alter, ect. enthielt. Nach
diesem Punktesystem sollte ich z.B. 15.116,40 Euro
erhalten... Sollte...
|
Freistellungen und Kündigungen
|
Mit Schreiben vom
25.11.2005 wurde ich (und andere) dann per 2.12.2005
von der Arbeitsleistung freigestellt. Obwohl der
Insolvenzverwalter später in einer Stellungnahme
gegenüber dem Insolvenzgericht schreibt, das er
P. nicht zum Geschäftsführer bestellt hat,
bezeichnet P. sich selbst so:


Eine offensichtliche Täuschung
vom IV ?
|
Die endgültige Kündigung aller 34 Mitarbeiter kam
dann auch vom Insolvenzverwalter persönlich

Nach meinem
Verständnis war diese Kündigung mit einer
Abfindungsregelung gekoppelt. Da später dann
Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde, kann ich das
ganze nur als Beruhigungsmaßnahme, ja als Lüge oder
Täuschung bezeichnen. Entweder waren die 300.000
Euro nie vorhanden, oder aber sie sind plötzlich
verschwunden... ? Wenn ich mich für eine Lösung
entscheiden müsste, würde ich "verschwunden" wählen,
aber das weiß ich natürlich nicht...
Sehr viel wahrscheinlicher ist aber diese Theorie:
Die gekündigten sollten glauben, die versprochene
Sozialplanabfindung zu erhalten, und somit auf eine
Kündigungsschutzklage verzichten.
|
§ |
Eine
Täuschung kann durch Vorspielen falscher Tatsachen,
aber auch durch einfaches Verschweigen einer
Tatsacht hervorgerufen werden. Der arglistig
Handelnde muss die Unrichtigkeit seiner Angaben
kennen, oder für möglich
halten (!)
|
|
(so was kann sich
eigentlich nur ein Jurist ausdenken)
Am 27. Dezember 2005 kündigte der
Insolvenzverwalter alle 34 Goslarer Mitarbeiter aus
betriebsbedingten Gründen zum 31. März 2006. Da
stand wohl schon längst fest, das die Firma Brau von
der Firma Hentschel, Hannover übernommen wird. Und
zwar schon zum 1. März 2006. Dieses Ereignis hat die
Firmengruppe auf ihrer Homepage publik gemacht,[
siehe HIER ].
(sollte die Seite nicht mehr vorhanden sein, können
Sie
HIER eine gespeicherte Version ansehen)

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Kein einziger
Goslarer Mitarbeiter wurde vom Insolvenzverwalter
über die Übernahme informiert!
Grund:
Firma Hentschel hätte uns bei der Betriebsübernahme
übernehmen müssen - und hätte für die
Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern
aufkommen müssen.
Der Trick:
Es wurde einfach behauptet (!) das es sich bei der
Firma Brau in Goslar nicht um eine Filiale, sondern
um einen eigenständigen Betrieb gehandelt hat. Diese Behauptgung ist falsch. Sie wird aber nicht
nachgeprüft, das Insolvenzgericht in Hildesheim interessiert sich
nicht dafür.
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|
Wenn der Betrieb in Goslar wirklich ein eigenständiger Betrieb
gewesen wäre, dann wäre nach meiner Meinung das Insolvenzverfahren nicht vom
Hildesheimer, sondern vom Goslarer Insolvenzgericht eröffnet wurden.

Nicht nur, das in
Firmenwerbung ausdrücklich von Filialen gesprochen
wird,
Firmenwerbung bei Betriebsübernahme 2002:

nein -
die Vorraussetzungen für
eine Eigenständigkeit lagen überhaupt nicht vor! Maßgeblich für
eine Eigenständigkeit ist nämlich, das der
Betriebsteil eigene Entscheidungsbefugnisse im
Personal- und Sozialwesen besitzt. Diese
Voraussetzungen lagen definitiv nicht vor!
Alle
Entscheidungen wurden in Hildesheim getroffen. In
Goslar gab es keine Buchhaltung, keine Disposition,
kein nichts....Noch nicht einmal eigenes
Briefpapier. Es gibt noch mehrere Gründe,
warum Goslar nicht eigenständig war - sondern eine
Filiale!
Es ist mehr als
dreist, einfach zu behaupten, Goslar sei ein
eigenständiger Betrieb. Wenn das so gewesen wäre,
dann würde es den Betrieb in Goslar noch geben. Wie
uns der Filialleiter in der letzten Zeit vor der
Insolvenz immer wieder versichert hat, sei Goslar
der einzige Betrieb innerhalb der Firmengruppe, der
noch Gewinn erwirtschaftet.
Ausserdem
"verschwanden" 2 Goslarer Mitarbeiter während der Insolvenz
plötzlich nach Hildesheim. Bei eigenständigen Betrieben
würde das bedeuten, das der insolvente Betrieb in Hildesheim
während der Insolvenz Mitarbeiter eingestellt hätte. Na, wer
das glaubt...
So etwas kann nur
passieren, wenn sich weder die Öffentlichkeit, noch
Politiker oder Gewerkschaften für die Angelegenheit
interessieren. Aber die haben keine Zeit, da sie bei
Quelle und Opel rumturnen müssen...
..oder jetzt
auch bei Schlecker. Schlecker war wenigstens so
clever eine neue Firma zu gründen, um die
Mitarbeiter los zu werden. In diesem Fall hat man
sich noch nicht einmal diese Mühe gemacht. Es wird
einfach behauptet, die Filiale in Goslar sei
eigenständig. Und schon ist alles erledigt. Stellen
Sie sich einfach mal vor was passieren würde, wenn
Schlecker behaupten würde, das alle Filialen
eigenständige Betriebe seien...
Das ganze war
auch so geplant.
Siehe hier.
Kaum zu glauben,
aber wahr:
|

Diese Firma kauft
nun Fahrzeuge im großen Stiel von der insolventen
Firma Brau (bei der beide noch beschäftigt sind!). Verkäufer und Käufer sind also die gleichen
Personen! Sicher kann sich jeder denken, für
welche Preise die Autos verschenkt (Korrektur:
verkauft) wurden.
Einerseits soll der IV dafür sorgen, das möglichst
viel Geld eingenommen wird. Andererseits beschäftigt
er einen Verkaufsleiter der neben seiner Tätigkeit
in der Firma noch selbstständig ist und sich die
Autos praktisch selbst verkauft. Wenn das kein
Interessenkonflikt ist...
Ein eigenes
Firmengelände war überhaupt nicht vorhanden, und
auch nicht nötig: Die Autos wurden mit gutem Gewinn
gleich weiterverkauft. Wie mir erzählt wurde, hat
man sich die Finger nach diesen Fahrzeugen geleckt.


Nachdem die Filiale
in Goslar geschlossen wurde und der Hauptbetrieb in
Hildesheim verkauft wurde, haben die beiden
Beteiligten jeweils eine eigene Firma gegründet:
Geschäftsführer S.
P.:
[Autogalerie Alfeld]
Verkaufsleiter K.
P.:
[PatockCaR Auto plus GmbH]
Die Firma
Harzgarage wurde gelöscht.
Geschäftsführer
S. P. soll zwischenzeitlich neben seiner Tätigkeit
als Geschäftsführer der Autogalerie Alfeld so
nebenbei für den Insolvenzverwalter Dr.
K. tätig sein.
So hat er z.B. bei der Insolvenz vom Autohaus Lemke
in Goslar "geholfen". Seine Arbeit wird nicht
unerheblich honoriert, wie mir mitgeteilt wurde.
Siehe hier.
In einer
Stellungnahme gegenüber dem Gericht schreibt der
Insolvenzverwalter:

Das
der "Geschäftspartner" der Verkaufsleiter war (also der, der
für den Verkauf verantwortlich zeichnet und somit auch die
Preise macht) steht nicht in dem Schreiben. Außerdem
firmiert "das Unternehmen" nicht zwischenzeitlich als
Autoplus Gmbh, sondern Autoplus ist ein neues Unternehmen,
das nach der Löschung -wie die Firma Autogalerie Alfeld
auch- neu gegründet wurde.
Nochmals zusammenfassend: Die Firma Harzgarage bestand aus
dem amtierenden Verkaufsleiter und der Ehefrau des
Geschäftsführers. Wer hier nichts böses ahnt....
Fazit dieser
ganzen Geschichte, die ich bei Gelegenheit noch
erweitern werde:
Arbeit lohnt sich nicht.
Nach 35 Jahren Arbeit geht man mit einem Minus nach
Hause. Paradox ist, das gerade die Klientel der FDP
("... Arbeit muss sich wieder lohnen....") dafür
sorgt, das sich Arbeit eben nicht lohnt. Wie sie
gelesen haben, geht der Geschäftsführer gut aus
seiner Insolvenz - die Mitarbeiter gehen leer aus.
Aber die haben auch keine Lobby. Nur wenn es sich um
große Namen wie Quelle oder Opel handelt, dann
wollen sich dort alle profilieren und halten große
Reden. Das gilt ebenso für Gewerkschaftler.
Insgesamt bin
ich also mit folgendem Minus aus dem Berufsleben
ausgeschieden:
|
|
| Tarifliches
Weihnachtsgeld 2004 |
872,20 Euro |
| Tarifliches
Urlaubsgeld 2005 |
1079,68 Euro |
| Gehalt Dezember
2005 |
*
2434,13 Euro |
| Gehalt Januar bis
März 2006 |
*
10074,74 Euro |
| Sozialplanforderung |
15116,40 Euro |
| Gesamt: |
29577,15 Euro |
| |
|
|
*
abzüglich gezahltes Arbeitslosengeld |
|
|
Sicher kann
sich jeder vorstellen, das ich das Geld als
Erwerbsunfähigkeitsrentner gut gebrauchen
könnte. Da alle aufgeführten Beträge auch
sozialversicherungspflichtig sind, kommt noch
hinzu, das sich meine Rente um 26,37 Euro / pro
Monat erhöht hätte. Viel Geld für einen
EU-Rentner.


Heute befindet sich an dieser Stelle immer noch ein
Autohaus. Es ist aber kein Ford-Haupthändler mehr
mit der entsprechenden Bedeutung. Auch dieses
Autohaus war schon einmal insolvent. Der Vertrag
über die Hauptmarke wurde bereits zum 1.6.2009
entzogen und an ein anderes Autohaus vergeben.
Bislang war dieses Autohaus auch eine
Ford-Service-Station (das ist eine geringe
Qualifikation, die jede freie Werkstatt erwerben
kann und nichts mit einem Ford-Händler zu tun hat).
Jetzt sind sogar die Ford-Embleme am Firmengebäude
abgeklebt, neuerdings abmontiert.
Raten Sie mal,
wer der Insolvenzverwalter war? Wenn Sie jetzt noch
raten könnten, wer dort dem Insolvenzverwalter
"geholfen" haben soll und dort wöchentlich mit seinem
Mustang aufkreuzte, und dafür noch fast 10.000
Euro erhalten haben soll - dann haben Sie aus dieser
Geschichte etwas gelernt. Eine kleine Hilfe: Der
Name fängt mit "P" an und hört mir "k"
auf...
|
§ |
Der
IV muss nach § 56 InsO eine geschäftskundige und
von Gläubigern und Schuldnern unabhängige Person
sein.
Ob
das hier zutrifft ???
|
|
Das Ende eines jahrzehntelangen Ford-Standortes in
Goslar:
|
Das Ende: Die Fahnen werden eingeholt....

-wird bei Gelegenheit erweitert/ergänzt-
Diese Seite erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit
Es stehen noch viele Einzelheiten -viele davon mit
Fotos dokumentiert- zur Veröffentlichung an.
Vielleicht können Sie hier später lesen, was wie
verschwand, was ein StreetKa und eine Feuerwehr für eine Rolle spielen,
und vieles mehr.....
Gibt es in Goslar noch einen Ford-Händler?
|
Ja, gibt
es seit 2006. Diese Firma befindet sich an anderer Stelle in Goslar
(in den Geschäftsräumen einer ehemaligen Honda-Vertretung), besteht
aus ca. 10 Mitarbeitern und gehört zu den kleineren Händlern in
Goslar. Somit hat diese Firma größenmäßig leider nicht die Bedeutung, die der
Marke Ford in Goslar eigentlich zusteht.
Einen ebensolchen
kleineren Händler gibt es noch in Bad-Harzburg. Dieser besteht
allerdings schon etliche Jahre. Ich kenne ihn seit 1967. Er ist vom
damaligen Besitzer an 2 ehemalige Mitarbeiter übergeben wurden.
Einige Ford-Kunden
fahren auch noch in die Vienenburger Straße, zum "alten"
Ford-Standort.
Andere, z.B. auch gewerbliche Großkunden, haben der
Marke Ford ganz den Rücken gekehrt.
| Ford in Goslar |
Köhrich |
Jahns |
Brau |
Neu ab 2006 |
| |
Ford
"alt", Standort Vienenburger Strasse |
Ford "neu" |
| Mitarbeitergröße |
> 30 |
>30 - 50 |
>30
- 40 |
ca. 10 |
| Beschäftige Kfz-Meister mit Meisterprüfung |
Ja (2) |
Ja (2) |
Ja (2),
zeitweise sogar 3 |
Nein |
| Tarifliche Arbeitszeit |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
| Tariflohn, incl. Sonderzahlungen |
Ja |
Ja |
Ja, aber im letzten Jahr nicht voll bezahlt.(Insolvenz) |
Nein |
| Eigene Lackiererei |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
| Gelernte Karosseriebauer/Lackierer |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
| Eigene Mietwagenabteilung |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
| Betriebsrat |
Ja |
Ja |
Ja |
Nein |
| Firmeneigene Waschstraße |
Nein, aber Waschhalle mit Hebebühne
und extra Mitarbeiter. |
Ja |
Ja |
Nein |
Zu dieser Aufstellung erreichte mich ein Leserbrief:
Sehr geehrter Herr Kamm,
wir kennen uns seit vielen Jahren. [weiterer
Inhalt] Entgegen Ihrer Aufstellung ist es aber so, dass bei
[...] ihr ehemaliger Meister N. arbeitet. Somit ist Ihre
Aufstellung nicht korrekt. [weiterer Inhalt]
Mit freundlichen Grüßen
[...]
Darauf meine Antwort:
Hallo Herr [...],
vielen Dank für Ihr Schreiben, das ich
auszugsweise anonym veröffentlichen werde. Es ist richtig, das Herr
N. bei [...] arbeitet, es ist aber nicht richtig, das er
Kfz-Meister ist. Er hat lediglich eine Gesellenprüfung. Somit ist
meine Listung "Kfz-Meister mit Meisterprüfung = NEIN" richtig.
[weiterer Inhalt]
Viele Grüße
Fritz Kamm
| |
Haben
Sie auch Probleme mit einer der oben
aufgeführten Personen? Wissen Sie etwas, was ich
nicht weiß? Über mein Impressum können Sie
mir schreiben. Natürlich 100%-ig vertraulich.
Dafür gebe ich Ihnen mein Ehrenwort, und
das ist mit Sicherheit etwas wert!
Bislang wurden
mir schon einige Informationen zugespielt, die
demnächst auch veröffentlicht werden. Vielen
Dank dafür. |
|
Informationen zur Insolvenz
allgemein:
Betrug
Ein Unternehmer, der trotz
Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung Leistungen
entgegennimmt oder anfordert, ohne
die Bezahlung sichergestellt zu
haben, begeht nach der
Rechtsprechungspraxis in der Regel
bereits einen Betrug, § 263 StGB.
Insolvenzverschleppung
Dieser Tatbestand wird relativ
häufig von dem Geschäftsführer einer
GmbH oder dem Vorstand einer AG
erfüllt, wenn er nicht frühzeitig
Überschuldung oder
Zahlungsunfähigkeit erkennt und
seiner gesetzlichen Verpflichtung
zur unverzüglichen
Insolvenzbeantragung nachkommt.
Bankrott
Dieser Tatbestand ist bereits dann
erfüllt, wenn es zur Insolvenz kommt
und die Buchhaltung nicht den
gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Hand aufs Herz: Ist Ihre Buchhaltung
so aktuell, dass Sie jederzeit vor
einen Staatsanwalt treten können?
Veruntreuung von Arbeitsentgelt
Der Unternehmer ist bemüht, mit den
nur noch spärlich vorhandenen
liquiden Mitteln das Notwendigste zu
bezahlen, beispielsweise Ware,
Rohstoffe und in der Regel auch noch
die Nettolöhne, damit wenigstens die
Mitarbeiter ihr Geld haben. Für die
dann anstehenden
Sozialversicherungsbeiträge reicht
es dann oftmals nicht mehr und
stellt per se einen Straftatbestand
dar, wenn nicht mit sehr guten
Argumenten und Kenntnis zahlreicher
Details dieser sehr gern erhobene
Pauschalvorwurf widerlegt werden
kann.
Insolvenz und
Strafrecht
Ein Unternehmer muss
davon ausgehen, dass
jeder Vorgang, der
sich mit Insolvenz
befasst, früher oder
später auch bei
einem Staatsanwalt
zur Überprüfung
ansteht. Die
Insolvenzgerichte
sind verpflichtet,
alle mangels Masse
abgewiesenen
Verfahren direkt dem
Staatsanwalt
anzuzeigen. Dieser
wird dann direkt
Überprüfungen
vornehmen. Aber auch
alle eröffneten
Verfahren sind
Gegenstand
staatsanwaltschaftlicher
Überprüfungen.
Die
Informationsbeschaffung
erfolgt dabei durch
die Einsichtnahme in
die Gerichtsakte,
insbesondere das
dort vom
Insolvenzverwalter
erstellte Gutachten
sowie umfangreicher
Fragebögen an den
Insolvenzverwalter,
der zur
Informationsauskunft
verpflichtet ist.
Und Sie können
sicher sein, dass im
Verlauf eines Insolvenzverfahrens
so ziemlich alles
aufgedeckt wird, was
man aufdecken kann.
Quelle: www.foerderland.de |
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das
Landgericht Hamburg entschieden, dass Betreiber von Webseiten durch
das Anbringen eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur
dadurch verhindert werden, dass der Webmaster sich ausdrücklich von
diesen Inhalten distanziert. Ich möchte deshalb betonen, dass ich
keinerlei Einfluss auf den Linktext, die Gestaltung und die Inhalte
der gelinkten Seiten haben. Ich distanziere mich hiermit von den
Linkformulierungen, sowie von allen Inhalten aller gelinkten Seiten
auf meiner Homepage. Diese Erklärung gilt für alle auf meinen
Website angebrachten Links. Eine
private Homepage von Fritz Kamm, 38640 Goslar


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