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  Heppenheim, den 26. Mai 2003

PRESSEMITTEILUNG: Ablehnungen von Krankenkassen nicht einfach hinnehmen

Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) fordert Patienten zum Widerspruch bei ablehnenden Bescheiden auf.

Patienten sollen sich gegen die Ablehnungspraktiken von Krankenkassen wehren und Kassenablehnungen von Behandlungen und Kuren nicht einfach hinnehmen. Dazu forderte jetzt die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) auf.

PRESSEMITTEILUNG Die Patientenvertretung berichtet über zunehmende Klagen von Patienten, dass Krankenkassen Behandlungen oder Kuren ablehnen. Häufig stehe eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes dahinter, der ein Negativurteil abgebe, ohne mit dem Patienten auch nur Kontakt aufgenommen zu haben.

„Ablehnung nach Aktenlage“ kennzeichnet nach Erfahrungen der DGVP oft den Umgang mit dem Patienten. „Die Kassen versuchen vielfach, am Patienten zu sparen und setzen darauf, dass der Patient die Ablehnung einfach ohne Protest hinnimmt“, stellte DGVP-Präsident Ekkehard Bahlo fest.

Die DGVP empfiehlt den Patienten daher, gegen ablehnende Bescheide schriftlich Widerspruch einzulegen und zu verlangen, dass ihr Fall individuell und sachgerecht geprüft wird.

Vielfach werde die Ablehnung einer Behandlung oder Kur dann nicht aufrecht erhalten.

„Gefragt ist ein Patient, der sich seiner Rechte bewusst ist“, stellte Bahlo fest, „Hilfe und Unterstützung der Kassen darf er bei seinen Anliegen nicht unbedingt voraussetzen“.

Dass Widerspruch Erfolg bringt, berichtete der DGVP ein chronisch kranker Patient, dessen Krankenkasse AOK die medizinisch erforderliche Kur nach Aktenlage ablehnte: Nachdem der Patient seinen Wechsel zu einer anderen Kasse angekündigt hatte, lag die Kurgenehmigung innerhalb weniger Tage in seinem Briefkasten.

Ende der Mitteilung durch die DGVP, in deren Verantwortung diese liegt.

Anm: Diese Pressemitteilung ist zwar schon aus 2003, aber immer noch aktuell