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Warum meine Foren geschlossen wurden.

 
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Lieber Leser !

Um mir weiteren Ärger zu ersparen, hab ich beide Foren geschlossen. 

Begründung: Bei einem  Streit zwischen 2 Forumsteilnehmern ( "FF"  und der EuroTA mit Sitz in Luxemburg), kam es zu Bemerkungen, bei denen sich die EuroTA gezwungen sah, mir als Betreiber der WebSite eine Abmahnung mit einer beträchtlichen Geldforderung zukommen zu lassen, obwohl ich mich an dieser Diskussion überhaupt nicht beteiligt habe und keine der gemachten Äußerungen von mir stammen, was man einwandfrei erkennen konnte. Ich habe mich im Forum dafür nachträglich ausführlich entschuldigt. 

Leider hat man vorher nicht die Gelegenheit ergriffen, mich persönlich auf eine Löschung anzusprechen, sondern gleich die Rechtsanwälte bemüht. Zwar behauptet das die Gegenseite (EuroTA) anders, ich kann es aber nicht bestätigen und streite das vehement ab! Die Aufforderung soll telefonisch erfolgt sein; eine Mail wäre wohl besser gewesen - wie allgemein üblich und unter befreundeten Seiten selbstverständlich. 

Zugleich hat man ausgenutzt, das ich vom 

  • 11. bis 21. 4. 03 im Urlaub war: 

  • Der Beitrag wurde am 10. eingestellt, 

  • am 21. kam ich aus dem Urlaub, 

  • und am 22. hatte ich die Abmahnung im Briefkasten, 

nach der ich die Einträge sofort gelöscht habe.  Leider keinerlei Mails vorher, die mich auf die entsprechenden Umstände hingewiesen haben. Ich hatte in dieser Zeit keine Gelegenheit zu reagieren. 

Da ich die einzigste bedeutende WebSite betreibe, die die EuroTA bislang  immer unterstützt hat, ist dieser Vorfall für mich besonders unverständlich.

Da ich diese ganze Sache "ehrenhalber" mache sehe ich nicht ein, warum mir darum noch Kosten und Ärger entstehen sollen. 

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Vienenburg, den 1.5.2003

Fritz Kamm

 

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Goslar, im Mai 2005

 

All denen, die mich moralisch unterstützt haben, meinen herzlichen Dank. Aufgrund der vielen Nachfragen hier der endgültige Verlauf:

Mit Urteil vom 17.12.2004 hat das Amtsgericht Goslar die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Gleichzeitig wurde Berufung zugelassen.

Am 20.01.2005 hat die EUROTINNITUS Association a.s.b.l. Berufung mit Berufungsbegründung beim Landgericht Braunschweig eingereicht.

Mit Schreiben vom 11.2.2005 teilt das Landgericht Braunschweig der EUROTINNITUS mit: "...Es ist beabsichtig, die Berufung zurückzunehmen.....Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg..."

Am 2.3.2005 wird dem Landgericht Braunschweig von den Anwälten der EUROTINNITUS mitgeteilt "Nach all dem ist die Berufung nicht zurückzuweisen, sondern ihr ist statt zu geben"

Am 8.3.2005 teilt das Landgericht Braunschweig der Klägerin mit, das die Berufung auf ihre Kosten zurückgewiesen wird.

 

Ende eines wohl relativ teuren Aufwands, dessen Ziel jeder selbst erkennen möge.

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Hinweis in eigener Sache, ohne Bezug zum o.g. Ablauf:

tinnitus-Fakten.de hat keine Verbindung zu Firmen, die Geräte gegen den Tinnitus herstellen, dessen Wirkung wissenschaftlich nicht bewiesen ist.

tinnitus-Fakten.de hat auch keine Verbindung zu Anbietern, die wissenschaftlich unbewiesene Behandlungsmethoden anwenden, welche auch von den Krankenkassen nicht bezahlt werden - und sehr teuer sind.